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   BGH, 03.12.1980 - IVb ZR 532/80   

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https://dejure.org/1980,3674
BGH, 03.12.1980 - IVb ZR 532/80 (https://dejure.org/1980,3674)
BGH, Entscheidung vom 03.12.1980 - IVb ZR 532/80 (https://dejure.org/1980,3674)
BGH, Entscheidung vom 03. Dezember 1980 - IVb ZR 532/80 (https://dejure.org/1980,3674)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit einer im Ehevertrag getroffenen Vereinbarung über die beiderseitige Haushaltsführung und Kinderbetreuung sowie über die beiderseitige Erwerbstätigkeit zum Zwecke der Unterhaltsbeschaffung - Wirksamkeit einer im Ehevertrag vereinbarten Arbeitsteilung bei ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 1609
    Berücksichtigung zwischenzeitlich eingetretener Volljährigkeit eines von mehreren Kindern im Abänderungsverfahren

 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 07.11.1979 - IV ZR 96/78

    Unterhaltspflicht eines geschiedenen und wiederverheirateten Elternteils

    Auszug aus BGH, 03.12.1980 - IVb ZR 532/80
    Wie der Bundesgerichtshof in dem - nach Erlaß der angefochtenen Entscheidung ergangenen - Urteil vom 7. November 1979 (BGHZ 75, 272/275) entschieden und näher dargelegt hat, entfällt die unterhaltsrechtliche Obliegenheit, eine zumutbare Erwerbstätigkeit auszuüben, gegenüber minderjährigen unverheirateten Kindern nicht ohne weiteres dadurch, daß der Unterhaltspflichtige eine neue Ehe eingeht und darin im Einvernehmen mit dem neuen Ehegatten die Haushaltsführung und Betreuung der Kinder übernimmt.

    Selbst in einem derartigen Fall muß aber der Unterhaltspflichtige seine Auslastung durch die Haushaltsführung und Betreuung der Kinder in der neuen Ehe auf das unbedingt notwendige Maß beschränken und darüber hinaus gegebenenfalls eine Nebentätigkeit aufnehmen, um auf diese Weise den Unterhaltsbedarf seiner unterhaltsberechtigten Kinder aus der früheren Ehe so weit wie möglich sicherzustellen (BGH FamRZ 1980, 43/44).

  • BVerfG, 29.07.1968 - 1 BvL 20/63

    Adoption I

    Auszug aus BGH, 03.12.1980 - IVb ZR 532/80
    Sie stehen vielmehr in einer verfassungsrechtlich beachtlichen Wechselwirkung auch zu den anderen Grundrechten, im Bereich des Familienrechts namentlich zu Art. 6 GG und der nach Absatz 2 dieser Vorschrift aus der verfassungsrechtlich garantierten "Elternverantwortung" (BVerfGE 24, 119/143) folgenden erhöhten Unterhaltspflicht der Eltern gegenüber ihren minderjährigen Kindern nach § 1603 Abs. 2 BGB.
  • BGH, 16.05.1979 - IV ZR 57/78

    Möglichkeit einer freien, von der bisherigen Höhe des Unterhalts unabhängigen

    Auszug aus BGH, 03.12.1980 - IVb ZR 532/80
    Da der Kläger die Herabsetzung seiner durch das Urteil vom 29. August 1975 in Verbindung mit dem Urteil vom 15. September 1972 festgelegten Unterhaltsverpflichtung begehrt, ist die neue Unterhaltsbemessung nach den vom Senat vertretenen Rechtsgrundsätzen zu § 323 ZPO vorzunehmen (Urteil vom 16. Mai 1979 - IV ZR 57/78, FamRZ 1979, 694; Urteil vom 30. Januar 1980 - IV ZR 76/78; Urteil vom 21. Mai 1980 - IV b ZR 522/80, NJW 1980, 2081).
  • BGH, 09.07.1980 - IVb ZR 529/80

    Rechtsfolgen der elterlichen Unterhaltspflicht; Pflicht zur Erwerbstätigkeit

    Auszug aus BGH, 03.12.1980 - IVb ZR 532/80
    Dabei muß unter Umständen das Recht des unterhaltspflichtigen Elternteils auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit - in und außerhalb einer neuen Ehe - sowie auf freie Berufswahl hinter die sich als höherwertig erweisende familienrechtliche Unterhaltspflicht zurücktreten (vgl. BGH Urteil vom 9.7.1980, IV b ZR 529/80; Brühl/Göppinger/Mutschier a.a.O. Rdn. 677).
  • BGH, 21.05.1980 - IVb ZR 522/80

    Minderung oder Aufhebung der Bedürftigkeit aufgrund eigenen Einkommens;

    Auszug aus BGH, 03.12.1980 - IVb ZR 532/80
    Da der Kläger die Herabsetzung seiner durch das Urteil vom 29. August 1975 in Verbindung mit dem Urteil vom 15. September 1972 festgelegten Unterhaltsverpflichtung begehrt, ist die neue Unterhaltsbemessung nach den vom Senat vertretenen Rechtsgrundsätzen zu § 323 ZPO vorzunehmen (Urteil vom 16. Mai 1979 - IV ZR 57/78, FamRZ 1979, 694; Urteil vom 30. Januar 1980 - IV ZR 76/78; Urteil vom 21. Mai 1980 - IV b ZR 522/80, NJW 1980, 2081).
  • BGH, 30.01.1980 - IV ZR 76/78

    Abänderung des berechneten nachehelichen Unterhalts - Bemessung des

    Auszug aus BGH, 03.12.1980 - IVb ZR 532/80
    Da der Kläger die Herabsetzung seiner durch das Urteil vom 29. August 1975 in Verbindung mit dem Urteil vom 15. September 1972 festgelegten Unterhaltsverpflichtung begehrt, ist die neue Unterhaltsbemessung nach den vom Senat vertretenen Rechtsgrundsätzen zu § 323 ZPO vorzunehmen (Urteil vom 16. Mai 1979 - IV ZR 57/78, FamRZ 1979, 694; Urteil vom 30. Januar 1980 - IV ZR 76/78; Urteil vom 21. Mai 1980 - IV b ZR 522/80, NJW 1980, 2081).
  • BVerfG, 14.11.1984 - 1 BvR 14/82

    Unterhaltspflicht - Wiederheirat - Elternteil

    Diese müsse er so gut wie möglich einsetzen und sich Einkünfte zurechnen lassen, die er bei gutem Willen erzielen könnte (FamRZ 81, 341 [343] und 539 [540]).
  • BGH, 08.04.1981 - IVb ZR 566/80

    Unterhaltspflicht - Schwere Verfehlung - Leistungsfähigkeit - Freiwillige Aufgabe

    Hinter diese sich als höherwertig erweisende Unterhaltspflicht muß das Recht des Unterhaltspflichtigen auf freie Entfaltung der Persönlichkeit und auf freie Berufswahl unter Umständen zurücktreten (vgl. Senatsurteil vom 9. Juli 1980, aaO und vom 3. Dezember 1980 - IV b ZR 532/80).
  • OLG Nürnberg, 10.11.2003 - 10 WF 3523/03

    Kein Wechsel der Berufstätigkeit bei Gefährdung des Regelbedarfs eines

    Die gesteigerte Erwerbspflicht gegenüber minderjährigen Kindern gemäß § 1603 Abs. 2 Satz 1 BGB schränkt das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit und der freien Berufswahl ein (vgl. BGH, FamRZ 1981, S. 341, 344).
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